FAHRWERK 

Die (Simulator) Fahrschule

 

Die Ausbildungsklassen

  •  Alle Informationen und Bestimmungen auf einen Blick. 


Die neuen Fahrerlaubnisklassen gültig ab 01.01.2020

  •  

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH. max. 45 km/h

Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor

Leistung max. 4kW bei Elektromotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH. max. 45 km/h

Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren

 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

 

bbH. max. 45 km/h

Hubraum max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

Leermasse max. 350 kg

Bemerkung:

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 

Mindestalter: 15 Jahre

  

A1

Krafträder mit:

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum max. 125cm³

Leistung max. 11kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h

Leistung max. 15kW


Bemerkung:

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 

Mindestalter: 16 Jahre

   

A2

Krafträder mit

Leistung max. 35 kW

Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung

von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
 

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1

 

Mindestalter: 18 Jahre

     A

Krafträder mit

Dreirädrige KFZ mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

Hubraum über 50 cm³ oder

bbH über 45 km/h

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder

bbH über 45 km/h

Leistung über 15kW

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: AM, A1, A2

 

Mindestalter:

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 

21 Jahre für Trikes, 

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

   

B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

Anhängerregelung

zG max. 3.500 kg

max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung:

Einschluss AM, L

Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges bei der Anhängerregelung

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)


B mit Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich. 

Mindestalter:

25 Jahre

Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren, spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der Fev

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

Die theoretische Schulung umfasst mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischem Zusatzstoff für Motorrad.Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschülerausbildungsverordnung.

Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschülerausbildungsverordnung zu vermitteln. Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig!


B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

zG des Anhängers über 750 kg

zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

 

Bemerkung:

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

 

Mindestalter: vgl. Klasse B

 

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

 

Bemerkung:

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung erforderlich.

 

Mindestalter: vgl. Klasse B

  

Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 








 




 
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