Die Ausbildungsklassen
- Alle Informationen und Bestimmungen auf einen Blick.
Die neuen Fahrerlaubnisklassen gültig ab 01.01.2020
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH. max. 45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH. max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
bbH. max. 45 km/h
Hubraum max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre
A1
Krafträder mit:
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum max. 125cm³
Leistung max. 11kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
Leistung max. 15kW
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder mit
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung
von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
A
Krafträder mit
Dreirädrige KFZ mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15kW
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
Anhängerregelung
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung:
Einschluss AM, L
Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
B mit Schlüsselzahl 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Mindestalter:
25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren, spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der Fev
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Die theoretische Schulung umfasst mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischem Zusatzstoff für Motorrad.Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschülerausbildungsverordnung.
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschülerausbildungsverordnung zu vermitteln. Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig!
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: vgl. Klasse B
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: vgl. Klasse B
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.